Der GBN-Ratgeber von A-Z
An- und Abfahrt
In der Regel nutzen Schülerinnen und Schüler von außerhalb öffentliche Verkehrsmittel um zur Schule zu gelangen. Die Busfahrpläne hängen in der Schule aus und können auch über die Homepage der SVG in Erfahrung gebracht werden.
Sie bringen Ihr Kind manchmal mit dem Auto zur Schule oder holen es mit dem Auto ab? Dann haben wir eine ganz dringende Bitte an Sie: Bitte vermeiden Sie es, den Verkehr der an- und abfahrenden Schulbusse zu stören.
Im Bereich des Hauptgebäudes, Horster Str. 42, vermeiden Sie es bitte den Schulparkplatz zu befahren. Er steht während der Unterrichtszeit nur Lehrern und Schülern zur Verfügung. Zusätzliche, wartende Autos sind auf diesem Parkplatz eine ernsthafte Gefahr.
Vor unserem Hauptgebäude entstehen morgens und nachmittags durch die vielen Autos unserer Eltern und die mit dem Fahrrad ankommen/abfahrenden Schülerinnen und Schüler immer wieder gefährliche und unübersichtliche Situationen. Bitte bedenken Sie, wenn Sie die Warteschleife vor dem Hauptgebäude benutzen, dass Kinder sich nicht immer situationsangemessen verhalten und fahren Sie sehr langsam.
Alkohol
Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude besteht ein absolutes Alkohol, Drogen- und Rauchverbot. Bitte beachten Sie, dass dies auch für Sie als Eltern gilt, wenn Sie z.B. vor der Schule auf eine Abendveranstaltung warten.
Beratungslehrer*innen
Mit Frau Lucht, Herrn Bessell und Frau Schwiering stehen der Schule drei Beratungslehrer*innen zur Verfügung. Grundsätzlich können sich jede Schülerin, jeder Schüler, Eltern, aber auch Lehrkräfte mit ihnen in Verbindung setzen, wenn es um Probleme geht, die mit der Schule zu tun haben. Wenn ein Rat für ein schulisches Problem benötigt wird, Sie aber nicht mit der Klassenleitung darüber sprechen können oder mögen, sind unsere Beratungslehrer*innen die richtigen Ansprechpartner. Die Schwerpunkte ihrer Beratung sind Schullaufbahnberatung, Suchtprävention und Einzelfallberatung. Unser Beratungslehrerteam arbeitet eng zusammen mit der Sucht- und Drogenberatung in Stadthagen, dem Jugendamt in Bad Nenndorf und dem Schulpsychologischen Dienst. In dringenden Fällen können schnelle Kontakte zu Jugendpsychologen hergestellt werden.
Berufsberatung/Berufsorientierung
Wir haben ein Berufsorientierungskonzept erarbeitet, das altersbezogene Orientierungsmaßnahmen ab Jahrgang 9 vorsieht. Hierzu gehört etwa ein Besuch der Universität Hannover und ein Seminar zur Studien- und Berufswahl im ersten Semester der Qualifikationsphase. Für die individuelle Beratung ist Frau Rahn-Weiser, Studien- und Berufsberaterin der Agentur für Arbeit in Stadthagen, regelmäßig in unserem Hause. Schülerinnen und Schüler, die sich von ihr beraten lassen möchten, können sich vorher über das Textemodul in IServ zu einem Gespräch anmelden. Zudem gibt es bei uns auch eine Linkliste zur Studien- und Berufswahl.
Cafeteria
Im Hauptgebäude befindet sich eine Cafeteria, die täglich zwei bis drei warme Gerichte anbietet und darüber hinaus ein reichhaltiges Angebot an Getränken und Snacks vorhält.
Elternsprechtage
Für unsere fünften Klassen findet der erste Elternsprechtag im November statt, für die anderen Klassenstufen an zwei Terminen im Februar. Sie werden vorher nach Ihren Gesprächswünschen gefragt und erhalten einen entsprechenden Terminplan. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es nicht immer möglich ist, alle Wünsche in stark beschränkter Zeit unterzubringen. Sollte Ihr Zeitplan unangenehme Lücken aufweisen, versüßen Sie sich doch bitte die Pausen mit leckerem Kuchen, den unser Abschlussjahrgang zu diesem Anlass traditionell verkauft.
Elternabend
In den fünften, siebten, neunten und elften Klassen lädt die Klassenleitung in den ersten vier Wochen des Schuljahres zum ersten Elternabend ein, damit die Klassenelternvorsitzenden und Konferenzvertreter/-innen gewählt werden können. Alle anderen Elternabende werden von den Klassenelternvorsitzenden einberufen, die Klassenleitung wird normalerweise dazu eingeladen. Wenn Sie sich engagieren möchten, stellen Sie sich zur Wahl, die Arbeit ist überschaubar. Nur mit Ihnen zusammen können wir das Beste für Ihre Kinder erreichen.
Fehlzeiten
Wenn Ihr Kind erkrankt ist: siehe unter Krankheiten.
Wenn Ihr Kind an einer Schulveranstaltung unserer Schule teilnimmt und deshalb Unterricht versäumt, gilt dieses nicht als Fehlzeit und muss natürlich auch nicht von Ihnen entschuldigt werden.
Wenn Ihr Kind aus wichtigem Grund der Schule fernbleiben muss und der Termin vorher bekannt ist, müssen Sie für Ihr Kind schriftlich Unterrichtsbefreiung beantragen. Handelt es sich um einen oder zwei Tage, richten Sie diese bitte an die Klassenleitung (bei Oberstufenschülern an die Jahrgangsleitung). Grenzt dieser Tag an Ferien oder es geht um mehr als zwei Tage, wird der Antrag an die Schulleitung gestellt. Wichtige Gründe sind z. B. Konfirmandenfreizeit oder entsprechende kirchliche Veranstaltungen (auch der mögliche freie Tag nach der Konfirmation muss beantragt werden – selbst wenn er Ihrem Kind zusteht!), besondere Familienfeiern (wenn eine Teilnahme ohne Fehlen in der Schule nicht möglich wäre), Beerdigungen, Teilnahme an besonderen Schulungen z.B. im Sport, Teilnahme an Wettbewerben oder Turnieren, in den oberen Jahrgängen Vorstellungsgespräche usw. Eine Befreiung für Urlaub außerhalb der Ferienzeiten ist nicht möglich. Arzttermine müssen, wenn möglich, in den Nachmittag gelegt werden. Sollte dies nicht gelingen, müssen Sie auch hierfür eine Unterrichtsbefreiung beantragen.
Erlasse und Verordnungen
Sie möchten sich selbst ein Bild über gesetzliche Bestimmungen machen? Viele Informationen finden sie z.B. auf der Homepage des Kulturministeriums (www.mk.niedersachsen.de), auf dem Niedersächsischen Bildungsserver (www.nibis.de), auf der Homepage des Landeselternrates Niedersachsen (www.landeselternrat.niedersachsen.de) oder unter www.schure.de (Schule und Recht Niedersachsen).
Förderunterricht
Die Schule bietet Schülerinnen und Schülern verschiedener Jahrgangsstufen Förderunterricht in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch, Latein und Mathematik an. Sollte bei Ihrem Kind Förderbedarf in einem der Fächer festgestellt werden, teilen wir Ihnen dies schriftlich mit. Sie entscheiden dann, ob Sie von unserem Angebot Gebrauch machen möchten.
Förderverein
Dem Förderverein des Gymnasiums Bad Nenndorf gehören überwiegend Eltern unserer Schülerinnen und Schüler an. Wir haben zurzeit 650 Mitglieder. Der Jahresbeitrag ist mit 40€ nicht hoch (mehr oder weniger sind auch möglich), dennoch leistet der Verein viele wichtige Beiträge zum Schulleben und zur Schulausstattung. Erkundigen sie sich – es wäre schön, wenn möglichst viele Eltern für die Zeit, die ihr Kind hier zur Schule geht, Mitglied im Förderverein wären.
Hausaufgabenheft
Für unsere Schülerinnen und Schüler der fünften bis zehnten Klassen erstellen wir jährlich in Zusammenarbeit mit anderen Gymnasien ein Hausaufgabenheft, das Sie verbindlich kaufen und benutzen müssen. Hier ist nicht nur Platz für die Notiz von Hausaufgaben vorgesehen, es enthält darüber hinaus Merkzettel, methodische Tipps und vieles mehr. Ihre Kinder notieren hierin ihre Hausaufgaben, aber auch kleine Nachrichten von uns für Sie. Sie zeichnen es bitte alle 14 Tage einmal ab. Falls Sie einem Lehrer/einer Lehrerin Ihres Kindes eine Nachricht zukommen lassen möchten, nutzen Sie das Heft bitte ebenso.
Hausaufgabenhilfe „Schüler helfen Schülern“
Für unsere Schülerinnen und Schüler der fünften und sechsten Jahrgänge bieten wir Hausaufgabenhilfe an. Geschulte Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler betreuen jeweils eine kleine Gruppe mit fünf oder sechs Schülerinnen und Schülern. Organisiert und begleitet werden diese Lernzirkel von zwei Lehrerinnen/Lehrern.
Ganztag
Wir sind eine offene Ganztagsschule. Alle Schülerinnen und Schüler können aus einem sehr breit gefächerten und interessanten Angebot von schulischen oder unter externer Leitung stehenden Arbeitsgemeinschaften (AG) die auswählen, die ihnen am meisten Spaß machen. Das kann eine ausgefallene Sportart sein (z.B. Klettern), für Naturliebhaber die Bio-AG, für junge Forscher die AG „Jugend forscht“. Dies sind drei Beispiele aus einem Angebot von über 40 Möglichkeiten. Die Teilnahme ist freiwillig, muss aber nach erfolgter Anmeldung verbindlich für ein Schulhalbjahr erfolgen. Die Teilnahme an AGs ist eine Möglichkeit, am Ende ein Zertifikat über Sozialkompetenz zu erlangen.
Klassenfahrten
Wir führen traditionell zwei Klassenfahrten durch: Zu Beginn des fünften Schuljahres begeben sich unsere Jüngsten für drei Tage auf Kennenlernfahrten in die nähere Umgebung. Das Programm dieser Fahrten ist besonders darauf abgestellt, den Zusammenhalt der Kinder zu fördern und damit die Klassengemeinschaft zu stärken. Die achten Klassen verbringen eine Schulwoche in einer Jugendherberge in Niedersachsen oder in einem angrenzenden Bundesland.
Am Ende der Schulzeit begeben sich die Schüler des Abschlussjahrganges auf Studienfahrt. Die Ziele ergeben sich aus den Unterrichtsinhalten des fächerübergreifenden Angebots der „Seminarfächer“ unserer Schule.
Krankheit
Wenn ihr Kind erkrankt, melden Sie es vor der ersten Stunde über Ihren WebUntis-Account ab. Schwerwiegende Fälle (Krankenhausaufenthalt) werden Sie ohnehin vorher mit der Klassenleitung besprechen. Ein Attest benötigen wir im Allgemeinen nicht, in besonderen Fällen teilen wir Ihnen dies schriftlich mit. Ist Ihr Kind wieder gesund, geben Sie ihm bitte spätestens am dritten Tag nach Rückkehr in die Schule eine schriftliche, von Ihnen unterschriebene Entschuldigung mit. Eine schriftliche Entschuldigung benötigen wir auch, wenn Ihr Kind einzelne Stunden versäumt – wir müssen wissen, dass Ihr Kind mit Ihrem Wissen nicht in der Schule war.
Sollte Ihr Kind im Verlauf eines Schultages erkranken, benachrichtigen wir Sie umgehend und bitten Sie es abzuholen. Ihre Kinder sind in diesen Fällen darauf angewiesen, dass sie zu Hause betreut werden. Bitte bedenken Sie, dass wir keine Möglichkeiten haben, uns hinreichend längere Zeit um kranke Kinder zu kümmern und hinterlassen Sie uns für diesen Fall eine Notfallnummer.
Mitarbeit
Sie möchten sich in irgendeiner Weise für die Schule engagieren? Sie können sich:
· Zur Wahl als Klassenelternvorsitzende/r stellen und /oder
· in den Förderverein eintreten,
· die Klassenleitungen bei Klassenaktivitäten oder Klassenaktionen unterstützen,
· eine Arbeitsgemeinschaft anbieten,
· oder einfach Ihre Ideen und Vorschläge der Schule z.B. über die Klassenleitungen oder die Elternvorsitzenden mitteilen.
Wir freuen uns über jede Mitarbeit zugunsten Ihrer Kinder.
Religion sowie Werte und Normen
Ihr Kind besucht den Unterricht seiner Konfession. Gibt es für seine Religion oder Konfession keinen eigenen Unterricht, besucht es in der Regel den Unterricht in Werte und Normen. Diese Zuordnung kann auf Antrag jeweils zum neuen Schuljahr verändert werden. Der Stichtag für die letzte Meldung wird unseren Schülerinnen und Schülern mitgeteilt. Später eingehende Meldungen können im Allgemeinen aus schulorganisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden, da die Schule die entsprechenden Gruppen einrichten und Lehrerstunden zur Verfügung stellen muss. Für den Antrag (nur bei Änderung der bisherigen Situation) gibt es im Sekretariat einen Vordruck. Er muss von den Erziehungsberechtigen bzw. der religionsmündigen Schülerin/ dem religionsmündigen Schüler unterschrieben sein.
Schriftverkehr mit der Schule
Bitte geben Sie immer den Vornamen, den Namen und die aktuelle Klasse Ihres Kindes an.
Schulausfall
Der Landkreis Schaumburg verschickt per email einen Newsletter, in dem frühzeitig über einen etwa witterungsbedingten Schulausfall informiert wird. Zur Registrierung benutzen Sie diesen Link.
Schulformwechsel
Wenn Ihr Kind von unserer Schule zu einer anderen Schulform wechseln soll, muss ein Antrag auf Übergang an eine andere Schulform an die Klassenkonferenz bis spätestens zum 1. April gestellt werden, wenn er noch für das laufende Schuljahr gelten soll. Pädagogisch sinnvoll ist es, wenn ein Wechsel zum Schulhalbjahr (Antrag bis zu den Herbstferien) oder zu Beginn eines neuen Schuljahres (Antrag an die Versetzungskonferenz) vorgenommen wird. Die Klassenkonferenz entscheidet über Ihren Antrag.
Schulordnung
Die aktuelle Version der Haus- und Schulordnung kann hier als pdf-Datei eingesehen werden.
Sport
Wenn Ihr Kind für höchstens vier Wochen nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen kann, benötigt die Sportlehrkraft eine Entschuldigung bzw. eine ärztliche Bestätigung (Absprache mit der Sportlehrkraft, abhängig von Grund und Zeitdauer). Wenn es länger als vier Wochen nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, müssen Sie bei der Schulleiterin einen Antrag auf Sportbefreiung stellen, weil es möglich ist, dass Ihr Kind dann in Sport nicht bewertet werden kann. Im Zeugnis würde dann in einem solchen Fall der Vermerk „befreit“ erscheinen – dafür muss jedoch der Antrag vorliegen. Im Normalfall nimmt ihr Kind übrigens trotzdem am Sportunterricht teil und wird dort mit Aufgaben betraut, die es trotz seiner Verletzung erfüllen kann. Sollte dies nicht möglich sein, besucht es in der Zeit den Fachunterricht in einer Parallelklasse.
Stundenzeiten
Die Stundenzeiten sind mit den Schulen unseres Einzugsgebietes und mit dem Träger der Schülertransporte abgestimmt:
Stunde | Anfang (Uhr) | Ende (Uhr) |
1 | 7.55 | 8.40 |
2 | 8.40 | 9.25 |
Pause | 9.25 | 9.50 |
3 | 9.50 | 10.35 |
4 | 10.35 | 11.20 |
Pause | 11.20 | 11.45 |
5 | 11.45 | 12.30 |
6* | 12.30 | 13.15 |
7* | 13.15 | 14.00 |
8 | 14.00 | 14.45 |
9 | 14.45 | 15.30 |
*) je nach Klassenplan ist die 6. oder 7. Stunde als Mittagspause vorgesehen.
Telefonnummern
Wenn Ihnen eine Lehrkraft die private Telefonnummer zur Verfügung stellt, können Sie diese bei Problemen oder Fragen auch zu Hause anrufen. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass das Sekretariat aus Gründen des Datenschutzes keine Telefonnummern weitergibt. Wenn Sie es wünschen, benachrichtigt das Sekretariat die Lehrkraft, die sich mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Bitte bedenken Sie auch, dass auch Lehrkräfte Ihre Freizeit brauchen und vermeiden Sie Anrufe nach 20.00 Uhr und am Wochenende.
Terminplan
Die Schule führt und aktualisiert einen Terminplan für das laufende Schuljahr.
Wiederholen eines Schuljahres
Ein Schuljahr wiederholt, wer nicht versetzt wird. Dies geschieht in der Regel bei mindestens zwei Fünfen oder einer Sechs. Die Versetzungskonferenz kann bei einem möglichen Ausgleich die Versetzung gewähren, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit im nächsten Jahrgang erwartet werden kann, ebenso kann sie unter bestimmten Bedingungen eine Nachprüfung in einem Fach zulassen. Hierüber kann nur die Konferenz bestimmen, es gibt keine Möglichkeit für Eltern, in dieser Beziehung einen Antrag zu stellen.
Sollten Sie überlegen, Ihr Kind freiwillig zurücktreten zu lassen, setzen Sie sich bitte mit der Schulleitung in Verbindung.
Zeugnisse
Denken Sie bitte daran, dass die Schule anhand Ihrer Unterschrift auf einem Zeugnis am ersten Unterrichtstag im neuen Schul- bzw. Schulhalbjahr überprüfen muss, ob Sie das Zeugnis gesehen haben.
Bei über 1000 ausgestellten Zeugnissen pro Halbjahr kann es trotz größter Sorgfalt immer wieder zu Fehlern kommen. Bitte überprüfen Sie zusammen mit Ihrem Kind das Zeugnis gleich nach Erhalt. Sollte ein Fehler aufgetreten sein, wendet sich Ihr Kind zu Beginn des neuen Schuljahres /Schulhalbjahres bitte an den Klassenlehrer, der alles Weitere veranlassen wird.