Werte-und-Normen-Unterricht am GBN
1. Gesetzliche Grundlage
In dem nach § 128 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) vorgesehenen Fach Werte und Normen „sind religionskundliche Kenntnisse, das Verständnis für die in der Gesellschaft wirksamen Wertvorstellungen und Normen und der Zugang zu philosophischen, weltanschaulichen und religiösen Fragen zu vermitteln.“
Dieser gesetzliche Auftrag steht in engem Zusammenhang mit § 2 NschG. Hiernach soll die Schule „im Anschluss an die vorschulische Erziehung die Persönlichkeit von Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen weiterentwickeln.
Erziehung und Unterricht müssen dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Niedersächsischen Verfassung entsprechen; die Schule hat die Wertvorstellungen zu vermitteln, die diesen Verfassungen zu Grunde liegen.“
Nach § 128, Abs. 1 NSchG ist zur Teilnahme an dem Unterricht Werte und Normen verpflichtet, wer nicht am Religionsunterricht teilnimmt. Die Schule hat den Unterricht Werte und Normen als ordentliches Lehrfach vom 5. Schuljahrgang an einzurichten.
2. Bezugswissenschaften
Werte-und-Normen-Unterricht wird am GBN von Jahrgang 5 an unterrichtet.
Für alle Klassenstufen gilt allgemein die Befähigung zur ethischen Urteilsbildung und die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung als langfristige Zielsetzung. Dabei beziehen sich die Problemstellungen, die im Unterricht im Mittelpunkt stehen, vorwiegend auf drei Bezugswissenschaften:
- Religionswissenschaftlicher Bezug
Hier sollen religionskundliche Kenntnisse und der Zugang zu weltanschaulichen und religiösen Fragen vermittelt werden.
- Philosophischer Bezug
Dieser Bezug legt den Fokus auf Positionen der praktischen Philosophie, vor allem der Ethik, der Sozial- und Rechtsphilosophie.
- Gesellschaftswissenschaftlicher Bezug
Hier stehen empirische und historische Betrachtungen zum Verständnis der in der Gesellschaft wirksamen Wertevorstellungen im Vordergrund. Die Fragestellungen und Ergebnisse geeigneter Sozialwissenschaften wie Politikwissenschaft, Soziologie und Psychologie sind hierfür hilfreich.
Die Inhalte des Unterrichts sind – je nach Klassenstufe – darauf abgestimmt, die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler als eine Voraussetzung für eine spätere individuelle, im gesellschaftlichen Kontext selbstbestimmte Lebensgestaltung zu entwickeln.
3. Aufgabe des Werte-und-Normen-Unterrichts
Im Zeichen erheblicher und komplexer Veränderungen der Sozialisierungsbedingungen von Kindern und Jugendlichen – insbesondere durch die neuen Medien – versuchen wir an unserem Gymnasium im Werte-und-Normen-Unterricht Klärungsprozesse herbeizuführen und Orientierungshilfen zu geben.
Da von vielen Jugendlichen die Lebensweisen der Erwachsenen nicht mehr wie selbstverständlich positiv und vorbildhaft erlebt und bewertet wird, versuchen wir kritische Reflexionen über „Missstände“ zu ermöglichen. Hier spielt insbesondere die Tatsache eine Rolle, dass – auch zunehmend an Gymnasien – Jugendliche unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft gemeinsam lernen. Diese Situation bietet die Chance für ein interkulturelles Lernen.
Neben der Wissensvermittlung hat also der Werte-und-Normen-Unterricht angesichts dieser Rahmenbedingungen die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler durch Entwicklung bestimmter Lernprozesse dahin zu erziehen, dass eine eigene Auseinandersetzung mit verschiedenen Spannungsfeldern möglich wird, damit eine Wertorientierung für die Entfaltung verantwortlicher Lebensentwürfe in unserer Gesellschaft stattfinden kann.
4. Schulinterne Arbeitspläne
geben eine Übersicht über die Unterrichtsinhalte und ihrer Reihenfolge in den Halbjahren der Doppeljahrgänge 5/6, 7/8, 9/10.
Schulinterne Arbeitspläne Werte und Normen (pdf)
5. Bewertungsschlüssel
Sekundarstufe I:
- Eine schriftliche Lernkontrolle pro Halbjahr: 30 %
- Mitarbeit im Unterricht: 70 %
Sekundarstufe II:
- Eine schriftliche Lernkontrolle pro Halbjahr: 40 %
- Mitarbeit im Unterricht: 60 %
In Jahrgang 11 kommt im 1. Halbjahr die Regelung für die Sek. I zur Anwendung, im 2. Halbjahr wird wie in der Sek. II bewertet. Dementsprechend ist die zweite Klausur in Jahrgang 11 zweistündig.
Grundlage sind die Kerncurricula des Niedersächsischen Kultusministeriums für das Fach Werte und Normen:
- Werte und Normen. Kerncurriculum für das Gymnasium Schuljahrgänge 5-10 (2017), 50 Seiten.
- Werte und Normen. Kerncurriculum für das Gymnasium – gymnasiale Oberstufe […] (2018), 50 Seiten.
Kontakt: Dr. Christoph Wolter, Fachobmann Werte und Normen.